Europäische Privatgesellschaft

Bei der Europäischen Privatgesellschaft (lateinisch Societas Privata Europaea, SPE) handelt es sich um die künftige Rechtsform einer europäischen Kapitalgesellschaft, welche auf mittlere und kleine Unternehmen ausgerichtet sein soll. Ab 2010 soll es mit der SPE möglich werden, kleine Unternehmen  nach größtenteils einheitlichen Rechtsgrundlagen binnen der Europäischen Union zu gründen. Die Europäische Privatgesellschaft soll eine Ergänzung zu der auf größere Unternehmen ausgelegten Europäischen Gesellschaft SE darstellen.

Gründungsbedingungen der Europäischen Privatgesellschaft (SPE)

Bislang befindet sich die SPE in Planung, daher kann man nur zum Zeitpunkt der Niederschrift nur von Entwürfen zur SPE sprechen und darüber schreiben. Im Großen und Ganzen sollen durch die Europäische Kommission folgende Bedingungen zur Gründung der SPE geplant sein:

  • 1 € gilt als Mindestkapital bei der SPE
  • ein oder mehrere natürliche oder juristische Personen können bei der SPE Gründer sein
  • Bei der SPE soll sich die Besteuerung, die Rechnungslegung sowie der Umgang mit Insolvenzen nach nationalem Recht regeln.
  • Bei der SPE soll eine Trennung von Registersitz und Verwaltung möglich werden
  • nach dem dualistischen oder dem monistischen Modell sollen die Leitungsorgane gestaltet werden können

Vorteile der Europäischen Privatgesellschaft (SPE)

Die SPE soll europaweit aktiven mittleren sowie kleinen Unternehmen ermöglichen,  Tochtergesellschaften zu gründen, welche europaweiten geltenden Rechtsgrundlagen unterliegen. Die Europäischen Privatgesellschaften müssen sich nicht mehr in jedem EU-Mitgliedsstaat mit verschiedenen Rechtsgrundlagen auseinander setzten. Mit der Einführung der SPE verfolgt man das Ziel der Einsparung von Beratungskosten sowie eine flotte wie unbürokratische Neugründung einer Gesellschaft. Durch die SPE soll eine grenzüberschreitende Verlegung des Registersitzes ohne vorherige Auflösung und Neugründung der Gesellschaft möglich sein.