Die Realisierung einer beruflichen Selbstständigkeit wird allgemein als Existenzgründung bezeichnet. Vielmehr sollte es jedoch als eine Unternehmensgründung sehen, denn im wirtschaftlichen Sinne ist es dies in den meisten Fällen. Der Begriff Unternehmensgründung wird aber bewusst nicht gewählt, weil er von der Öffentlichkeit häufig im Zusammenhang mit einem großen Unternehmen oder zumindest einer mittelständischen Firma gesehen wird. Eine Existenzgründung erfolgt mit dem Beginn einer Geschäftstätigkeit, die bedeutet formaljuristisch durch eine Gewerbeanmeldung, oder im Fall eines freien Berufs durch eine Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit bei dem zuständigen Finanzamt. Der erste Teil der Existenzgründung ist nach einem solchen Schritt abgeschlossen. Später können weitere Formalitäten hin zu kommen, wie etwa die Eintragung in eine Handwerksrolle oder die Mitgliedschaft in einer lokalen Industrie- und Handelskammer. Dabei ist zu beachten, dass es für Selbstständige, die eine Existenzgründung vollzogen haben verpflichtend ist, in der Industrie- und Handelskammer Mitglied zu sein. Für die Eintragung in die Handwerksrolle gilt ähnliches. Hierbei ist allerdings zwischen Tätigkeiten, die keinen Meistertitel erfordern und solchen Tätigkeiten, die einen Meistertitel erforderlich machen zu unterscheiden. Es gibt jedoch auch handwerksähnliche Tätigkeiten, bei denen keine beruflichen Qualifikationen von Nöten sind. Die Aufnahme in eine Handwerksrolle ist nicht nur kostenpflichtig, sondern lässt sich in den meisten Fällen auch nicht umgehen. Für bestimmte Gewerbe sind zudem noch weitere Genehmigungen unerlässlich, beispielsweise eine Gaststättenkonzession um ein Cafe zu eröffnen. Diese Konzessionen sind wiederum von Kontrollen des Gesundheits- und Veterinäramtes abhängig. Wenn sie gar eine Existenzgründung in der Lebensmittelbranche anstreben benötigen sie weiterhin Sachkundennachweise, zum Beispiel bei dem Handel mit Milch oder ähnlich leicht verderblicher Ware. Ähnliche Sachkundennachweise benötigen sie auch wenn sie mit Arzneimitteln oder Waffen handeln wollen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Gründungshilfe, die als eine Art staatlicher Anreiz gilt, wenn sie eine Existenzgründung anstreben. Nicht rückzahlbare Zuschüsse, kostenlose Fortbildungsmaßnahmen und eine Steuerbefreiung in den ersten Jahren der Existenzgründung zählen genauso zu den Gründungshilfen wie Darlehen, wie beispielsweise die der KfW Mittelstandsbank oder der Landesbanken.