Ferienjobs

Ferienjobs sind befristete und kurzzeitige Arbeitsverhältnisse, die für Schüler oder Studenten angeboten werden, um während der Ferien Geld verdienen zu könnnen. Mittlerweile stellen diese Ferienjobs einen bedeutenden Faktor in der Wirtschaft Deutschlands dar. Denn jeder zusätzliche Erwerbstätige steigert die Produktivtät. Daher gibt es mittlerweile auch viele Unternehmen, die Ihren Standort gezielt in Städten mich Schulen oder Universitäten wählen. Da es sich bei Ferienjobs bereits im Vorfeld um eine befristete Tätigkeit handelt, bedarf es nach Beendigung keiner Kündigung. Die Auswahl an Ferienjobs ist mittlerweile sehr vielseitig, beispielsweise als Auhilfe in einem Lokal, in einem Callcenter, Zeitungen austragen oder als Bürokraft. Die Ausübung eines Ferienjobs bringt für den Auftragnehmer verschiedene Vorteile mit sich. Unter anderem hat der Schüler oder der Student dadurch die Möglichkeit Berufserfahrung zu sammeln und ist finanziell selbständig. Außerdem hat der Schüler beziehungsweise der Student so die Möglichkeit, im Vorfeld zu erkennen, ob er für die angestrebte Tätigkeit überhaupt geeignet ist. Das Gelernte kann dadurch auch in die Praxis umgesetzt werden. Die ausgeübten Ferienjobs können später im Lebenslauf aufgeführt werden, was für den Bewerber zu größeren Chancen führt. Das verringert das Risiko der Arbeitslosigkeit. Auch dieser Aspekt ist für die Wirtschaft positiv zu werten. Denn je mehr Erwerbstätige zur Verfügung stehen, desto geringer werden die Steuerbeiträge, wie z.b. Steuer zur Rentenversicherung, für den Einzelnen. Aber auch der Arbeitgeber zieht Vorteile daraus, denn für ihn ist es kostengünstiger einen Studenten oder Schüler zu beschäftigen,als eine teure Fachkraft zu finanzieren. Eine spätere Festanstellung ist jedoch meistens ausgeschlossen. Um einen der Ferienjobs antreten zu können hat der Arbeitnehmer, also der Schüler oder der Student, dem Arbeitgeber seine Lohnsteuerkarte auszuhändigen. In den meisten Fällen haben Schüler und Studenten die Steuerklasse eins. Die Lohnsteuer muss entsprechend den gültigen Gesetzen dem Finanzamt abgeführt werden. Außerdem werden nach Beendigung des Ferienjobs auf der Lohnsteuerkarte der Bruttolohn und die eventuelle einbehaltene Steuer vermerkt.