In Deutschland gilt zwar eine sogenannte Gewerbefreiheit, jedoch muss bei einer selbständigen Tätigkeit obgleich es eine Vollzeit bzw. eine Teilzeit Tätigkeit ist ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Für die Gewerbeanmeldung ist ein Antrag auszufüllen, dieser kann in der heutigen Zeit bei einigen Städten bereits online ausgefüllt und auch beantragt werden. Hier werden dem Gewerbetreibenden Wege erspart. Eine Gewerbeanmeldung ist zudem noch kostenpflichtig. Die Kosten sind sehr unterschiedlich und zwischen 20-60 Euro zu veranlagen. Die Kommune prüft dann den Antrag, dies ist notwendig da oftmals bei Anmeldung eines Gewerbes zusätzliche besondere Erlaubnisse erforderlich sind. Wird die Anmeldung des Gewerbes genehmigt erfolgt der Eintrag in das Gewerberegister der Gemeinde bzw. der Stadt. Dies ist allerdings nicht zu verwechseln mit dem Gewerbezentralregister.
Auch sollte bedacht werden das bei bestimmten Gewerbearten die Datenweitergabe an einige Behörden wie z.B. Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft und Finanzamt erfolgt. Möchte man ein Reisegewerbe, Schankerlaubnis und weitere verschiedene Gewerbe anmelden muss eine persönliche Zuverlässigkeit und natürlich eine Qualifikation nachgewiesen werden. Alles Dinge die man vorab beachten sollte. Auch bei Umzug des bestehenden Gewerbes ist darauf zu achten das bei der zuständigen Behörde eine Ummeldung erfolgt, dies kann oft schriftlich erledigt werden. Einige Tätigkeiten die auf selbständiger Basis ausgeführt werden unterliegen keiner Gewerbeanmeldung, dazu zählen Tätigkeiten wie Verwaltung von Privatvermögen, Vermietungen und Urproduktion (Land und Forstwirtschaft) betreffend. Hier ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich, bei Unsicherheiten kann dies vorab mit der Behörde abgeklärt werden. Ebenfalls muss bei einer Gewerbe Erweiterung eine Anzeige erfolgen, die Stadt oder die Gemeinde ist über sehr viele Änderungen zu informieren. Jedoch ist in jedem Fall wichtig das man sich vor der Gewerbeanmeldung genau informiert welche Unterlagen benötigt werden und was noch zusammenhängend zu beachten ist für das Gewerbe. So handelt man sich nämlich keine unnötigen Probleme mit den Behörden ein und kann in Ruhe seinem Geschäft nachgehen.