Wer sich selbstständig machen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten in Bezug auf die Art seiner zukünftigen Gewerbetätigkeit. Eine davon ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, meist besser bekannt unter der Abkürzung GmbH.
Die Gründung einer juristischen Gesellschaftsform, wie der einer GmbH, bringt einige Folgen mit sich, über die Existenzgründer den Überblick wahren müssen. Rechtsformen gibt es viele und eine GmbH unterscheidet sich von der Definition her bereits von einer sogenannten UG, einer Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), die häufig auch als Mini-GmbH bezeichnet wird. Um dabei nicht durcheinander zu kommen und Fehler mit Juristischen Folgen zu vermeiden, sollte man beispielsweise die genaue GmbH Definition kennen.
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann aus verschiedenen Beweggründen heraus motiviert sein. So können mehrere Unternehmer beschließen, fortan als eine Gesellschaft mit bestimmten Rechten und Pflichten für jedes Einzelmitglied zu arbeiten. Diese Rechte und Pflichten müssen daraufhin in dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Statt mehrerer Unternehmer kann sich auch ein Einzelunternehmer zur Gründung einer solchen Gesellschaft entschließen. Dadurch lassen sich das private und das betriebliche Vermögen sicher vor eventueller Haftungspflicht voneinander trennen und eine Ersparnis in Bezug auf die Steuern ist ebenfalls möglich. Ein wichtiges Detail im Zusammenhang mit der Gesellschaftsgründung sind die zugehörigen Gründungskosten. Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und deren Anmeldung sind in der Regel mit Grundkapital und Vertragskosten etwa 25.500 Euro zuzüglich der Kosten für die vorherigen Beratungen bei Anwälten, Unternehmens-, Steuer- und gegebenenfalls Vermögensberatern notwendig.
Die Satzung einer GmbH unterliegt Bestimmungen bezüglich ihres Inhaltes. Zunächst besteht die Pflicht, einen nicht irreführenden Namen für das jeweilige Unternehmen festzulegen. Dazu gehört auch, dass der Name nicht zum Verwechseln nahe an dem Namen einer anderen Firma sein darf und die Kennzeichnung als GmbH entweder ausgeschrieben oder abgekürzt im Firmennamen enthalten sein muss. Der Hauptsitz einer in Deutschland gegründet GmbH muss auch innerhalb Deutschlands liegen und in der Satzung festgelegt sein, während international Nebenstellen vorhanden sein dürfen.
Wie bereits erwähnt, muss ein bestimmtes Grundkapital vorhanden sein. Dieses Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Die Satzung einer GmbH muss darüber hinaus festhalten, welchen Anteil am Stammkapital ein Gesellschafter übernimmt. Ein einzelner Gesellschafter kann mehrere Anteile in verschiedener Höhe übernehmen, diese müssen aber auf volle Euro festgelegt sein. Nicht zuletzt muss der Zweck der GmbH festgeschrieben werden. So lange dieser gesetzlich erlaubt ist, bestehen hierfür aber keine speziellen Beschränkungen. Die Satzung wird dann beim Amtsgericht vorgelegt und dort im Zuge der Anmeldung überprüft.