Manch ein Arbeitnehmer hat schon mal davon
geträumt von zu Hause aus zu arbeiten. Heimarbeit oder Home Office
heißt dabei das Zauberwort. Oftmals gibt es die Möglichkeit den
Arbeitsplatz von der Firma nach Hause zu verlegen um dem Home Office
nachgehen zu können. Viele Arbeitgeber halten jedoch kaum etwas von
Home Office und man muss als Arbeitnehmer selber versuchen eine
Heimarbeit zu finden. Die Stellenangebote im Bereich der Heimarbeit
sind jedoch nicht sehr vielfältig. Oft muss man länger suchen um einen
Home Office Arbeitsplatz zu finden. Leider gibt es immer wieder
unseriöse Anbieter, die mit Heimarbeit werben, jedoch keinen
aussichtsreichen Home Office Arbeitsplatz anbieten können. Es ist auch
wichtig das Kleingedruckte zu lesen, bevor man sich an Verpflichtungen
bindet, die an einen Heimarbeits-Vertrag geknüpft sind.
Bei der Heimarbeit unterscheidet man generell zwischen zwei
verschiedenen Arten. Zum einen gibt es die sogenannte unselbstständige
Heimarbeit. Dabei handelt es sich um eine Form der Lohnarbeit oder auch
nicht selbstständigen Erwerbsarbeit. Bei der unselbstständigen
Heimarbeit liegt der Arbeitsplatz in den selbst gewählten eigenen
Räumlichkeiten. Wichtig ist, dass bei der unselbstständigen Heimarbeit
der Arbeitgeber die Produktionsmittel bereit stellt und auch über das
Eigentum an dem hergestellten Produkt verfügt. Geregelt werden die
Entgelte für die Heimarbeit gewöhnlich durch sogenannte (rote)
"Bindende Festsetzungen", welche als Mindestentgelte je Stunde oder je
bearbeitetes Stück, in Ausnahmefällen auch durch Spezial-Tarifverträge
bestimmt werden. Damit unselbstständige Heimarbeit mit rechten Dingen
zugeht, überwachen in diesem Sinne staatliche Entgeltprüfer die
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen an diesen Arbeitsplätzen.
Verglichen mit einem gewöhnlichen
Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis im Unternehmen des Arbeitgebers,
unterliegt der Heimarbeiter nicht dem auferlegten Direktionsrecht durch
den Auftraggeber. Damit ist der Heimarbeiter nicht in den Betrieb des
Arbeitgebers eingegliedert. Dennoch ist seine Arbeit grundsätzlich nach
den gleichen Grundsätzen wie bei gewöhnlichen Arbeitnehmern
sozialversicherungspflichtig.
Neben der bereits erwähnten unselbstständigen Heimarbeit gibt es die
selbstständige Heimarbeit. Diese selbstständige Heimarbeit muss
unabhängig von einem Arbeitgeber betrachtet werden. Eine selbstständige
Heimarbeit kann entstehen, wenn man den Auftrag eines Kunden annimmt.
Für den Fall dass eine Heimarbeit ohne bestimmten Auftrag oder feste
Bestellung auf eigene Rechnung durchgeführt wird, ist die Rede von
Hausgewerbetreibenden. Solche Hausgewerbetreibenden bieten
Dienstleistungen oder Produkte selber oder über Verkaufsorganisationen
an.
Dann gibt es noch den Bereich der Teleheimarbeit , der mit dem
sogenannten Home Office verglichen werden kann. Bei der Teleheimarbeit
erledigen Arbeitnehmer Telearbeit in den eigenen Räumlichkeit ihres
Hauses oder Wohnung. Die Teleheimarbeit wird oftmals mittels
Kommunikationsmittel verrichtet. In der Regel versteht man darunter
Kommunikationsmittel wie Faxgeräte, Internet, Telefon oder
Videotelefonie. Gewöhnlich werden diese Geräte beim
Teleheimarbeitsplatz durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Dazu
gibt es natürlich auch Ausnahmen. In vielen Fällen kann man binnen
eines gewöhnlichen Anstellungsvertrages in einem Unternehmen einen
Teleheimarbeitsplatz bekommen.