Ich-AG

Mit dem Begriff Ich-AG wird ein Unternehmen bezeichnet, das von einem Arbeitslosen gegründet wurde. Für die Gründung der so genannten Ich-AG erhält dieser einen Existenzgründerzuschuss kurz EXGZ. Dieser EXGZ ist ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik, mit dem Langzeitarbeitslosen der Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtert werden sollte.

Arbeitslose, die eine Ich-AG gründen wollen, können ihren Antrag bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Nicht jeder Antrag wird dort in der Regel bewilligt. Für eine Genehmigung ist ein einigermaßen Erfolg versprechender Geschäftsplan notwendig. Dieser wird nach der Einreichung geprüft und die Sachbearbeiter entscheiden nach dieser Prüfung ob ein Zuschuss zur Gründung einer Ich-AG gezahlt wird. Solange der Gründer der Ich-AG noch den Existenzgründerzuschuss bezieht, muss er auch noch, anders als bei sonstigen Selbstständigen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch der Beitrag den der Inhaber der Ich-AG in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen muss bemisst sich aus dem EXGZ. Allerdings werden hier auch noch die erwirtschafteten Gewinne mit in die Berechnung einbezogen. Eine Pflicht in die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen besteht hingegen nicht. Allerdings hat der Inhaber der Ich-AG auch keinen Anspruch auf Leistungen aus dieses beiden Versicherungen, wenn nicht einbezahlt wird.

Der Begriff Ich-AG wurde von der Arbeitsgruppe geprägt, welche das Hartz-Konzept entwickelt hat. Amtlich ist der Begriff Ich-AG jedoch nicht. Die Möglichkeit eine Ich-AG zu gründen, gibt es seit dem Jahr 2003. Dieses Instrument wurde auf dem Arbeitsmarkt mit mit wirksam werden des Gesetzespaketes „Hartz 2“ installiert. Die im Jahr 2003 installierte Maßnahme erfuhr im Jahr 2006 gravierende Änderungen. Seit diesem Zeitpunkt wurde die EXGZ durch die Zahlung eines so genannten Gründerzuschusses ersetzt. Der medial gebrauchte Begriff Ich-AG hat sich dadurch aber nicht verändert und wird weiterhin gebraucht. Den Antrag auf Gründung einer Ich-AG dürfen lediglich die Bezieher von Arbeitslosengeld 1 stellen. Bezieher von Arbeitslosengeld 2, im Volksmund auch Hartz IV genannt sind seit dem Jahr 2006 nicht mehr antragsberechtigt. Das bedeutet, sie haben keinen Rechtsanspruch auf Förderung einer Existenzgründung.