Bei Problemen mit Schuldnern, Wettbewerbsverstößen, Computerkriminalität oder sonstigen Rechtsverstößen kann man sich überlegen, eine Detektei mit den Ermittlungen zu betrauen. Im gewerblichen Bereich ist die Zusammenarbeit mit einer Wirtschaftsdetektei schon lange keine Seltenheit mehr und für viele Unternehmen ist dieser Schritt die einzige Chance, um auf legalem Wege an gerichtsverwertbare Lösungskonzepte zu kommen.
In der Regel kommt es zwischen dem jeweiligen Unternehmen und der Wirtschaftsdetektei zu einem Dienstvertrag nach dem BGB, was die Detektei bei ausbleibendem Erfolg absichert. Also schuldet der Detektiv dem Kunden keinen Erfolg, da selbiger ohnehin nicht garantiert werden kann. Die Beauftragung einer Wirtschaftsdetektei macht immer dann Sinn, wenn offizielle Behörden nicht eingreifen dürfen oder wollen. Insbesondere im Zivilrecht trifft dieser Fall häufig ein. Somit stellt eine Detektei auch eine Alternative zur Beteiligung der Staatsanwaltschaft oder der Polizei dar. Selbstverständlich haben Detektive bei ihren Ermittlungen nicht die gleiche Rechtsgrundlage.
In Deutschland lautet die offizielle Berufsbezeichnung "Privatdetektiv und ist mit keinerlei Sonderrechten verbunden. Auch eine staatliche Lizenz für Detektive gibt es nicht, was auch an dem Umstand liegt, dass prinzipiell jeder diese Berufsbezeichnung tragen könnte, da es keine geregelte Ausbildung oder einen typischen Werdegang für Privatdetektive in Deutschland gibt. Und das, obwohl es seit 1986 immerhin den "Berufsbildungsplan für Detektive gibt, der mit Unterstützung der Berufsverbände BDD, BID und DDV erarbeitet wurde. Detektive arbeiten vor allen Dingen mit den sogenannten "Jedermannsrechten. Zum Beispiel die "Jedermann-Festnahme, die es auch einer Privatperson gestattet, jemanden, der auf frischer Tat ertappt wurde und bei dem akute Fluchtgefahr besteht, festzunehmen. Detektive gelten vor dem Gesetz als normale Gewerbetreibende. In anderen Ländern genießen Detektive mitunter einen anderen, manchmal höheren, Stellenwert. In Großbritannien, der Heimat des berühmtesten, fiktiven Privatdetektivs "Sherlock Holmes, hat der "Private Investigator oder "Private Detective quasi-hoheitliche Rechte und Aufgaben, wie das Zustellen von Gerichtsbeschlüssen, was hierzulande ausschließlich den Gerichtsvollziehern vorbehalten ist.
Es gibt eine Vielzahl von Szenarien, bei denen die Einbeziehung einer Wirtschaftsdetektei Sinn macht. Beispielsweise für Recherche, Ermittlung und Observation in Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten, Beweissicherung für Zivil- und Strafverfahren, Überprüfung von Schuldnern, Aufklärung von Patentangelegenheiten und Ermittlungen bei Werksspionage oder Sabotage. Auch forensische Untersuchungen bei Diebstählen oder Computerkriminalität werden durch die Detektei vorgenommen. Nur selten beschränken sich Detekteien ausschließlich auf einen Kundenstamm aus wirtschaftlichen Unternehmen. Meistens betreuen sie parallel auch noch Aufträge von Privatpersonen, bei denen es vorwiegend um zivilrechtliche Angelegenheiten geht. Darunter fallen zum Beispiel Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts- und Unterhaltsangelegenheiten.