Kleingewerbe

Ein Gewerbe ist jede selbstständige, dauerhafte Tätigkeit mit Gewinnabsicht, die auf eigene Rechnung und Verantwortung betrieben wird. Allerdings zählen die sogenannten freien Berufe, wie der des Arztes, Architekts, Künstlers oder Anwalts, nicht zu den Gewerben.
Bereits das Verkaufen von Waren auf ebay oder die Werbeeinnahmen eines Internetblogs können ein Gewerbe darstellen, das nach deutschem Recht auch automatisch meldepflichtig ist.

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das keine kaufmännische Tätigkeit erfordert. Das bedeuted, dass der Betreiber eines Kleingewerbes nicht zur Buchführung verpflichtet ist und zur Abrechnung eine simple Einnahmen/Überschussrechnung ausreicht. Ein Kleingewerbetreibender wird rechtlich als Unternehmer, nicht aber als Kaufmann wahrgenommen. Es wird wie jedes andere Gewerbe auch beim Gewerbeamt angemeldet und registriert.

Führt man ein Kleingewerbe so darf der jährliche Umsatz 260.000€ nicht übersteigen und der maximal erzielte Gewinn darf nur 25.000€ betragen. Auch werden Kleingewerbe nicht im Handelsregister aufgefasst. Sämtlicher Geschäftsverkehr (zum Beispiel Briefe) muss mit dem Vor- und Nachnahmen der Inhaber geführt werden (eventuell mit Zusatz, zum Beispiel: Spielwarenhandel Max Mustermann).

Die Inhaber eines Kleingewerbes haften persönlich mit Ihrem Privatvermögen, was bedeuted, das eventuelle Schulden, die dem Unternehmen entstehen, bei Nicht-Zahlung automatisch auf die Privatperson fallen.

Auch hat man als Betreiber eines Kleingewerbes den Vorteil, dass man bei einem entsprechend geringem Umsatz von 17.500€ im vorigem Jahr und vorraussichtlich unter 50.000€ im laufenden Jahr keine Umsatzsteuer zahlen muss, oder aber, wenn man denn so will, Umsatzsteuer zahlt, dafür aber auch Umsatz- und Mehrwertsteuer von gekauften Waren und Dienstleistungen absetzen kann.

Ein weitere Vorteil des Kleingewerbes ist, dass, bei einem Umsatz von unter 125.000€ im Jahr, nur Leistungen versteuert werden müssen, die man tatsächlich bereits bezahlt bekommen hat und nicht jene die in Rechnung gestellt, aber noch offen sind.

Ein Kleingewerbe ist die ideal Lösung für jemanden der einer kleinen, selbstständigen Tätigkeit, mit geringen Gewinnen nachgeht und diese anmelden muss. Komplizierte Buchführung ist nicht notwendig und es ergeben sich diverse steuerliche Vorteile für das Geschäft, die es ermöglichen das Ganze auch nebenberuflich auszuführen.