Nebenberufliche Selbständigkeit

Viele Arbeitnehmer spielen mit dem Gedanken, sich eine nebenberufliche Selbständigkeit aufzubauen, um sich etwas hinzuverdienen oder als Einstieg in die Selbständigkeit als Haupterwerb. Vor dem Einstieg in die nebenberufliche Selbständigkeit gibt es aber noch den einen oder anderen Aspekt zu beachten – je nach Tätigkeitsfeld und dem erwarteten Umsatz. So stellt sich zum einen die Frage der Art des Gewerbes. Soll beispielsweise eine nebenberufliche Selbständigkeit im Dienstleistungssektor gegründet werden genügen der Gang zum Finanzamt und eine Anmeldung als Kleinunternehmer. Das ist die einfachste Variante für die nebenberufliche Selbständigkeit. Denn hier werden nach §19 UstG keine Umsatzsteuer erhoben. Das bedeutet, dass ausgehende Rechnungen ohne Umsatzsteuer geschrieben werden, im Gegenzug aber können bei eingehenden Rechnungen keine Vorsteuer abgezogen werden. Der Vorteil ist, dass keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden müssen. Diese Regelung gilt, solange der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr die Grenze von 17.500€ nicht übersteigt, und im laufenden Kalenderjahr die Grenze von 50.000€ voraussichtlich nicht überstiegen wird. Der Kleinunternehmer kann sich aber auch bewusst für eine Umsatzsteuerpflicht entscheiden, ist dann aber für 5 Jahre daran gebunden. Der persönliche Gang zum Finanzamt ist hier nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch die Chance, Fragen über die nebenberufliche Selbständigkeit und damit verbundene steuerliche Themen stellen zu können.

Diese Möglichkeit sollte genutzt werden, um dem Finanzbeamten ausgewählte, gezielte Fragen zu stellen – oftmals bekommt man eine Antwort. Darüber hinaus empfiehlt es sich, im Internet nach Informationen zu suchen. Für nahezu jedes Thema, die nebenberufliche Selbständigkeit betreffend, finden sich Antworten in Foren und fachspezifischen Onlineportalen. Wer dann noch unsicher ist oder sich generell schwer tut bei steuerlichen und buchhalterischen Fragen sollte unbedingt ein Existenzgründerseminar besuchen und/oder seinen Steuerberater konsultieren – natürlich im Vorfeld der Gründung. Hier bekommt man nicht nur gezielte Tipps zu den Themen Buchhaltung und Steuer. Der Steuerberater ist der richtige Ansprechpartner wenn es um die einzelnen Schritte geht die notwendig sind, bis eine nebenberufliche Selbständigkeit starten kann. In Existenzgründerseminaren werden darüber hinaus auch die Themen wie Marketing, Vertrieb und Mitarbeiterführung angesprochen. Hier gibt es günstige und qualifizierte Angebote von den Kammern, Volkshochschulen und Arbeitsagenturen.