Hauptsächlich unterscheidet man bei den Unternehmensformen zwischen den Kapital- und den Personengesellschaften. Personengesellschaften bestehen, wenn sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck zusammenschließen. Bei Kapitalgesellschaften haften die Unternehmer nicht mit ihrem Privatvermögen. Sie haften nur mit dem eingelegten Kapital. Kapitalgesellschaften sind rechtlich gesehen, juristische Personen. Zu den wichtigsten Personengesellschaften gehören die OHG (offene Handelsgesellschaft), die KG (Kommanditgesellschaft) und die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
Die OHG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern. Diese haften ebenfalls mit ihrem Privatvermögen. Meistens wird diese Unternehmensform von kleinen bis mittelgroßen Betrieben gewählt. Die Gründung dieser Unternehmensformen erfolgt mit einem Gesellschaftervertrag. Rechte und Pflichten der Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligungen und weitere Vereinbarungen werden in dem Vertrag geregelt. Die OHG ist weder einkommensteuerpflichtig, noch körperschaftssteuerpflichtig, jedoch unterliegen die Gewinne der Gesellschafter der Einkommenssteuerpflicht. Am Anfang des Jahres werden 4% des Rohgewinns anteilig auf die Höhe der Einlage angerechnet, der restliche Gewinn wird nach Köpfen verteilt.
Ähnlich wie die OHG ist die Kommanditgesellschaft. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass ein Gesellschafter der Komplementär ist und die alleinige Leitungsbefugnis besitzt. Er haftet unmittelbar und persönlich, demnach auch mit seinem Privatvermögen. Die weiteren Gesellschafter sind die Kommanditisten. Diese haben eine Kontrollfunktion. Sie haften nur mit ihrem eingebrachten Kapital. Der Vorteil für den Firmeninhaber (Komplementär) ist, dass er sich zusätzliche Kapitalgeber ins Boot holt, ohne Vertretungsbefugnis. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) unterliegt nicht dem Handelsgesetzbuch, sondern dem bürgerlichen Recht. Auch hier haften die Gesellschafter wieder mit ihrem Privatvermögen. Alle wichtigen Dinge werden im Gesellschaftervertrag festgelegt.
Die oben beschriebenen Unternehmensformen sind relativ kreditwürdig, da die Geschäftsführer solidarisch, unbeschränkt und unmittelbar der Haftung unterliegen. Zu den Unternehmensformen der Kapitalgesellschaften zählt die GmbH. Das Stammkapital muss derzeit mindestens 25.000 EURO betragen. Gemäß seinem Anteil hat der Gesellschafter das Recht mitzustimmen, hat Anspruch auf Anteile am Jahresüberschuss und hat ein Recht auf unverzügliche Auskunft des Geschäftsführers über Angelegenheiten der Gesellschaft. Diese Rechtsform kommt häufig bei mittleren und größeren Unternehmen vor. Das Anfangskapital ist gering, jedoch sind diese Gesellschaften sehr insolvenzanfällig, da die Risikobereitschaft höher ist, weil die private Haftung nicht gegeben ist. Die Aktiengesellschaft ist die bedeutendste Rechtsform der Kapitalgesellschaften, auf Grund hoher Gründungskosten. Jedoch ist durch die AG ein großes Kapitalvolumen über den Finanzmarkt möglich.